Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht
Die Kanzlei NÜHSMANN ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Sie tätig. Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich in allen Angelegenheiten des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus sind wir auf allen weiteren Gebieten des Zivilrechts für Sie da, insbesondere im Allgemeinen und Besonderen Zivilrecht.
Unser Anspruch ist ein strategisches und ergebnisorientiertes Handeln, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen. Wir arbeiten stets mit Weitblick und einem klaren Fokus auf Ihre Ziele, ob auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht mit klarer Beratung
Zivilrecht
Rechtliche Unterstützung im Alltag
Vertragsrecht
Verträge rechtssicher gestalten
Verwaltungsrecht
Unterstützung im Verwaltungsrecht
Erfahrung
Rechtsanwalt Nühsmann verfügt insgesamt über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung. Davon ist er seit über 12 Jahren zugleich als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig.
Dabei verfügt er nicht nur über sehr viel Erfahrung aus zahlreichen Arbeitnehmervertretungen, sondern dank seiner zugleich auch mehrjährigen Tätigkeit als Personalleiter eines großen, konzerngebundenen Logistikunternehmens verfügt er ebenso über einen großen Erfahrungsschatz im Bereich der arbeitgeberseitigen Unternehmensführung und der Arbeitgebervertretung unter Einbeziehung des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifvertragsrechts – ein entscheidender Vorteil für die strategische Planung und Durchsetzung Ihres arbeitsrechtlichen Anliegens!